EINE ABKLÄRUNG IST ANGEZEIGT

  • wenn ein Kind im Alter von 2½ Jahren nur wenige Wörter spricht und keine Wortkombinationen macht.
  • wenn es grosse Mühe hat, seine Bedürfnisse und Gedanken sprachlich mitzuteilen.
  • wenn Sie denken, das Kind höre nicht zu.
  • wenn es oft keine oder eine unerwartete Antwort auf Fragen gibt.
  • wenn das Kind die Reihenfolge der Wörter im Satz verdreht oder Wörter auslässt.
  • wenn es die Reihenfolge der Laute im Wort verdreht.
  • wenn das Kind von Aussenstehenden oder von Ihnen selbst schlecht verstanden wird.
  • wenn es stark stottert oder sehr hastig spricht.
  • wenn es in vielen Situationen verstummt.
  • wenn es länger als 4 Wochen durch seine Stimme auffällt: z.B. durch Heiserkeit oder Näseln.

Für Eltern besteht auch ohne ärztliche Zuweisung die Möglichkeit, sich direkt bei uns in der Praxis für eine Standortbestimmung und Beratung anzumelden. Die Kosten werden nach dem jeweiligen Zeitaufwand in Rechnung gestellt.


Wenn Sie sprachliche Auffälligkeiten Ihres Kindes beobachten …

… dann ist Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin die erste Ansprechperson. Auf ärztliche Zuweisung führen das Kantonsspital Winterthur oder das Kinderspital Zürich logopädische Erstabklärungen durch. Bei Therapiebedarf beantragen diese beiden Abklärungsstellen beim Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) die Kostenübernahme. Die Abklärungskosten gehen dabei zu Lasten des Kantons.